Auszug aus dem öffentlichen Verfahrensverzeichnis

Das BDSG schreibt in § 4 Abs. 2 S. 2 vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben nach § 4e S. 1 Nr. 1 verfügbar zu machen hat. 1. Name der verantwortlichen Stelle Valentum Engineering GmbH 2. Geschäftsführer Bernhard Niedermeier, Stefan Platiel, Nikolaus Kimmel 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle Bischof-von-Henle-Str. 2a, 93051 Regensburg 4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Hauptzweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist der Vertrieb, die Verwaltung und die Betreuung von Kundenaufträgen im Bereich Ingenieurdienstleistungen insbesondere für Automobilhersteller und -zulieferer. Nebenzwecke der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sind die Bewerber-, Personal-, Lieferanten- und Kundenverwaltung. 5. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es sich um natürliche Personen handelt und soweit diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich sind: Kunden (Adressdaten, Identifikationsdaten, Vertragsdaten, soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich, Steuerungsdaten ggf. sonstige Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind.) Mitarbeiter, Auszubildende, Werkstudenten, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter, Ruheständler/Rentner/Pensionäre, Unterhaltsberechtigte sowie Angehörige (Bewerbungsdaten wie Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung und zu Qualifikationen, evtl. Vorstrafen; Vertrags-/Stamm- und Abrechnungsdaten einschließlich Daten zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, zur Lohnsteuer und Sozialversicherung; Angaben zu Privat- und Geschäftsadresse, Tätigkeitsbereich; Transaktions- und Leistungsdaten; Name und Alter von Angehörigen wo für Sozialleistungen relevant; Bankverbindungsdaten, dem Mitarbeiter anvertraute Vermögensgegenstände; Kontaktinformationen; Mitarbeiterstatus; Qualifikationen; Mitarbeiterbeurteilungen; beruflicher Werdegang; Gesundheitsdaten; Notfallkontaktdaten wie vom Mitarbeiter gemachte Angaben zu ausgewählten Personen, die im Notfall kontaktiert werden sollen, zu Zwecken der Personalverwaltung und -steuerung, der Kommunikation sowie der Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen) Vermittler-/Makler-/Agenturen (zur Verwaltung und Steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen, Bankverbindungen, Abrechnungs- und Leistungsdaten) Mieter (i.W. Adress- und Vertragsdaten) Geschäftspartner und Agenturen, Vermittler und Makler (i.W. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten) Lieferanten (Adress- und Funktionsdaten) und Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen auch soweit es sich dabei um juristische Personen handelt (Kontaktkoordinaten sowie Betreuungsinformationen) 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden) Interne Stellen der Valentum Consulting Group GmbH zur Erfüllung des unter 4. genannten Zweckes Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen wie Steuerberater) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Lieferantenrechnungen), gruppenzugehörige Unternehmen oder andere externe Stellen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke, soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat, dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigten Interesse zulässig ist 7. Regelfristen für die Löschung der Daten Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen, die im Wesentlichen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren erfordert, zum Teil aber auch darunter liegen. Darüber hinaus können sich Abweichungen durch satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen ergeben Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Werk- und Dienstverträge) erforderlich sind Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfäll 8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten Eine Übermittlung in Drittstaaten findet derzeit grundsätzlich nicht statt.